Anlagenzertifikat Grundwissen

Was ist ein vereinfachtes Anlagenzertifikat (Anlagenzertifikat B)

Das vereinfachte Anlagenzertifikat ist ein Planungszertifikat und wird auch Anlagenzertifikat B genannt. Es bestätigt, dass die geplante Erzeugungsanlage die Erfüllung der gültigen Netzanschlussregeln (nach FGW TR8, VDE 4110) durchgeführt wurde. Das Anlagenzertifikat B ist vor der Inbetriebnahme/Zuschaltung beim Netzbetreiber einzureichen und ist verpflichtend für Erzeugungsanlagen mit einer gesamten Wirkleistung zw. 135 kW und 950 kW.

Neben dem Anlagenzertifikat B, gibt es folgende Typen von Anlagenzertifikaten:

Anlagenzertifikat A (gültig für Anlagen, die nach dem 27.4.2019 genehmigt wurden)

Dieses Nachweisverfahren kann angewendet werden, wenn für die Erzeugungseinheit ein gültiges Einheitenzertifikat vorliegt. Für Anlagen am Mittel- und Hochspannungsnetz ab einer Anschlussleistung bzw. maximalen Wirkleistung von 950 kW wird nach der Richtlinie VDE-AR-N 4110 (Mittelspannung) und VDE-AR-N 4120 (Hochspannung) das Standard-Anlagenzertifikat A gefordert.

Anlagenzertifikat C

Wenn für die Erzeugungseinheit (EZE) kein gültiges Einheitenzertifikat vorliegt, kann das Nachweisverfahren durchgeführt werden. Im Vergleich zum Anlagenzertifikat A und B, erfolgt das Verfahren in einem zweistufigen Verfahren über das Anlagenzertifikat C und eine erweiterte Konformitätserklärung.

Warum ist das Anlagenzertifikat B nötig?

Stromerzeugungsanlagen, die am Mittelspannungsnetz angeschlossen sind und in einem Leistungsbereich von 135 kW und 950 kW liegen, sind in Deutschland gemäß der NELEV und VDE-AR-N 4110 (TAR Mittelspannung) verpflichtet, die Anlagen von einer akkreditierten und zugelassenen Zertifizierungsstelle zu prüfen.

Die Verpflichtung gilt für alle Stromerzeugungsanlagen, unabhängig von der jeweiligen Energietechnologie (PV, Wind, Speicher, BHKW oder Wasserkraft) seit April 2019.

Die Durchführung erfolgt auf der Basis der Technischen Richtlinie 8 (TR8) der Fördergesellschaft Windenergie und anderer dezentraler Energien.

Nicht betroffen sind Bestandsanlagen, für die vor dem 27. April 2019:

  • entweder eine Baugenehmigung oder eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImschG) erteilt wurde, oder
  • der Anschluss an das Netz begehrt wurde (wenn eine Baugenehmigung oder BImschG nicht erforderlich ist) und  
  • die bis spätestens 30. Juni 2020 in Betrieb gegangen sind.

Wann mache ich ein Anlagenzertifikat?

Das Anlagenzertifikat B ist ein Planungszertifikat und sollte in der Regel vor dem Bau der Anlage erfolgen. Im besten Falle ist der Netzanschluss bereits genehmigt worden. Bereits in der Grobplanung sollten Unternehmen sich einen Überblick über die netzbetreiberabhängigen Technischen Anschlussbedingungen (TAB) machen. Hier hat jeder Netzbetreiber seine eigene TAB.

Wir empfehlen eine frühzeitige Einbindung der Zertifizierungsstellen, da die Nachfrage aktuell sehr hoch ist.

Eine Voraussetzung für die Anlagenzertifizierung B ist ein Einheitenzertifikat der Erzeugungseinheit bzw. des Wechselrichters nach VDE 4110. Falls dieses noch nicht vorliegt, können Sie vorläufig mit einer Prototypenbescheinigung des Wechselrichters ans Netz gehen.

Prototypenbescheinigung und Einheitenzertifikat können Sie beim Hersteller/Lieferant auf der Webseite einsehen oder anfragen.

Nachdem das Anlagenzertifikat geprüft wurde, kann die Inbetriebnahme erfolgen und somit der Nachweisprozess durch eine Konformitätserklärung. Mit der Konformitätserklärung wird der tatsächlich gebaute Stand kontrolliert.

FAQ

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Jelena Mrvelj
Jelena Mrvelj
Autorin