Betrieb eingestellt.
Zum 1. Oktober 2024 wird unser Geschäftsbetrieb rund um die Anlagenzertifizierung leider eingestellt. Hintergrund ist die Eröffnung des offiziellen Insolvenzverfahrens. Hier erfahren Sie mehr.
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Zertifizierungsstellen
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Anlagenbetreiber
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Häufig gestellte Fragen
Was sind Anlagenzertifikate und warum sind sie wichtig?
Anlagenzertifikate sind Nachweise, die von akkreditierten und zugelassenen Zertifizierungsstellen ausgestellt werden und die Einhaltung der Netzanschlussregeln für Stromerzeugungs- und Speicheranlagen in Deutschland bestätigen. Sie sind wichtig, um eine reibungslose Integration und den Netzanschluss solcher Anlagen sicherzustellen.
Welche Arten von Anlagenzertifikaten gibt es?
Es gibt verschiedene Arten von Anlagenzertifikaten, darunter:
- Anlagenzertifikat Typ A: Für Anlagen mit einer Anschlussleistung von über 950 kW, die nach dem 27. April 2019 genehmigt wurden.
- Anlagenzertifikat Typ B: Für Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 500 kW oder einer Einspeiseleistung ab 270 kW.
- Anlagenzertifikat Typ C: Wird angewendet, wenn für die Erzeugungseinheit kein gültiges Einheitenzertifikat vorliegt.
Wann benötige ich ein Anlagenzertifikat Typ B?
PV-Anlagen, die an das Mittelspannungsnetz bzw. einen Mittelspannungsanschluss angeschlossen werden sollen und eine installierte Leistung von mehr als 500 kW haben oder eine Einspeiseleistung ab 270 kW erreichen, benötigen ein Anlagenzertifikat Typ B gemäß VDE-AR-N 4110. Dieses Zertifikat stellt sicher, dass die Anlage gemäß den Vorschriften geplant wurde und erleichtert dem Netzbetreiber die Überprüfung auf Konformität.
Was sollte ich für eine erfolgreiche Zertifizierung unbedingt vermeiden?
Reichen Sie weder handschriftlich ausgefüllte Formulare noch Skizzen ein. Achten Sie auf eine klare Kennzeichnung von Dokumenten, auch bei der Revision. Unvollständige Unterlagen aufgrund ungeklärter Zuständigkeiten, inkonsistente und nicht nachvollziehbare Aussagen in den Dokumenten, fehlende Unterschriften verzögern den Zertifizierungsprozess unnötig.
Was wird für die vorläufige Inbetriebnahme benötigt?
Die Übergangsregelung berechtigt zu einer vorläufigen Inbetriebnahme und ermöglicht einen beschleunigten Netzanschluss von EE-Anlagen. Folgende Mindestanforderungen sind zu erfüllen:
- aktuell ausgefüllte Vordrucke E.8 und E.9 der VDE-AR-N-4110
- gültige Einheitenzertifikate
- mit dem Netzbetreiber vereinbarte Leistungsangaben zur Schein- & Wirkleistung
- ein Schutzkonzept
- Konzept zur Wirkleistungssteuerung des Netzsicherheitsmanagements
Das vollständige Nachweisverfahren für das Anlagenzertifikat B muss gemäß der NELEV Verordnung innerhalb von 18 Monaten nachgereicht werden.
Worauf muss ich beim Ausfüllen des Datenblatts (E.8) achten?
Wie bei allen Unterlagen, müssen sie beim Datenblatt (E.8) wieder auf die Schlüssigkeit ihrer technischen Angaben achten, zum Beispiel bei der Trafo-Stufung, EZE-Leistung, Wandler, Anzahl und Typen der Erzeugungseinheiten (EZE).
Zudem sind vorhandene Bestandsanlagen zu berücksichtigen und Angaben zu machen, ob die Gesamtenergie der EZE in das Netz des Netzbetreibers eingespeist werden soll.
Als Anlage sind hier der Übersichtsschaltplan und ein Wechselrichter-Hersteller-Datenblatt beizufügen. Beides sind die Voraussetzung dafür, dass der Netzbetreiber das Formular E.9 bezüglich des Kurzschlussschutzes ausfüllen kann. Ein Übersichtsplan kann unter Umständen separate Angaben zum kundeneigenen Netz und zu den Maschinentrafos im E.8 Datenblatt ersparen.
Die Angaben zur EZE sind einzutragen und die Daten zum Transformator bei bereits bestehenden Übergabestationen unter Angabe der bestehenden Trafostufung. Die 3. Seite des Formular E.8 muss pro EZE-Typ jeweils 1x ausgefüllt werden.
Viele Netzbetreiber nutzen ihre eigens gestalteten Formblätter. Die Vorlagen des VDE werden nicht immer akzeptiert. Es sollte sich darüber verständigt werden, welche Formulare genutzt werden sollen. In keinem Fall dürfen am Ende die Unterschrift des Anschlussnehmers (Anlagenbetreiber) und das geplante Inbetriebnahmedatum fehlen.
Mit welchen Kosten ist für die Zertifizierung zu rechnen?
Die Kosten variieren je nach Zertifizierungsstelle. Für Photovoltaik-Anlagen in einer installierten Leistung von mehr als 500 kW können sie zwischen 8.000 und 15.000 Euro liegen. In der Regel machen Zertifizierungsstellen den Preis unter anderem von der Anzahl der Wechselrichter abhängig.
Zusatzgebühren können bei einer Verzögerung der Einreichung von Unterlagen anfallen oder bei fehlerhaften Unterlagen. In der Regel sind zwei Prüfungen der Unterlagen bei Zertifizierungsstellen kostenfrei. Weitere Prüfungen der Unterlagen sind kostenpflichtig. Hier können Kosten in Höhe von 1.000 bis 2.000 Euro anfallen oder es werden Stundenlöhne ab 160 Euro die Stunde berechnet.
Ab wann wird das vereinfachte Anlagenzertifikat benötigt?
Seit der Einführung der VDE-Anwendungsregel 4110 (TAR Mittelspannung) sind auch Erzeugungsanlagen ab einer Anlagenleistung von 270 kW oder einer installierten Leistung von mehr als 500 kW, die ans Mittelspannungsnetz angeschlossen sind, verpflichtet, bestimmte Anforderungen zu erfüllen. Um die Einhaltung dieser Anforderungen nachzuweisen, müssen die Anlagen ein Anlagenzertifikat B vorlegen. Diese Nachweise gelten für alle Anlagen, die ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der TAR Mittelspannung, also ab dem 27.04.2019 ans Netz gehen.