Der schnellste Weg zum Anlagenzertifikat Typ B
Mit certflow unterstützen wir Sie bei der Zertifizierung Ihres PV-Projekts, indem wir Ihnen automatisiert bei der Bewältigung des VDE 4110 Verfahrens helfen. Unser Fokus liegt auf Anlagen mit einer Anschlussleistung von 135 kW bis 950 kW.



Der passende Funktionsumfang für alle Projektbeteiligten

Fachbetriebe
- Geführter Prozess inkl. Datenbereitstellung
- Daten-& Plausibilitätscheck durch certflow
- Maximale Transparenz über alle Projekte

Zertifizierungsstellen
- Einheitliche, präqualifizierte Anträge
- Maximale Transparenz über alle Projekte
- Einfache Koordination der Anträge & Beteiligten

Netzbetreiber
- Netzspezifika können berücksichtigt werden
- Präqualifizierte Unterlagen zur schnellen Abarbeitung
- Erleichterte Einhaltung der Soll-Fristen

Anlagenbetreiber
- Abrufbare Echtzeitdaten zum Projektfortschritt
- Sichere Dokumentation & Archivierung v. Projektdaten
- Schnelle Kommunikation mit Beteiligten
So funktioniert certflow
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Auf Dokumentendatenbank zugreifen
Kollaborativ zusammenarbeiten
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Häufig gestellte Fragen
Was wird für die vorläufige Inbetriebnahme benötigt?
Die Übergangsregelung berechtigt zu einer vorläufigen Inbetriebnahme und ermöglicht einen beschleunigten Netzanschluss von EE-Anlagen. Folgende Mindestanforderungen sind zu erfüllen:
- aktuell ausgefüllte Vordrucke E.8 und E.9 der VDE-AR-N-4110
- gültige Einheitenzertifikate
- mit dem Netzbetreiber vereinbarte Leistungsangaben zur Schein- & Wirkleistung
- ein Schutzkonzept
- Konzept zur Wirkleistungssteuerung des Netzsicherheitsmanagements
Das vollständige Nachweisverfahren für das Anlagenzertifikat B muss gemäß der NELEV Verordnung innerhalb von 18 Monaten nachgereicht werden.
Was sollte ich unbedingt vermeiden?
Reichen Sie weder handschriftlich ausgefüllte Formulare noch Skizzen ein. Achten Sie auf eine klare Kennzeichnung von Dokumenten, auch bei der Revision. Unvollständige Unterlagen aufgrund ungeklärter Zuständigkeiten, inkonsistente und nicht nachvollziehbare Aussagen in den Dokumenten, fehlende Unterschriften verzögern den Zertifizierungsprozess unnötig.
Ab wann wird das vereinfachte Anlagenzertifikat benötigt?
Seit der Einführung der VDE-Anwendungsregel 4110 (TAR Mittelspannung) sind auch Erzeugungsanlagen ab einer Anlagenlleistung von 135 kW, die ans Mittelspannungsnetz angeschlossen sind, verpflichtet, bestimmte Anforderungen zu erfüllen. Um die Einhaltung dieser Anforderungen nachzuweisen, müssen die Anlagen ein Anlagenzertifikat B vorlegen. Diese Nachweise gelten für alle Anlagen, die ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der TAR Mittelspannung, also ab dem 27.04.2019 ans Netz gehen.
Mit welchen Kosten ist für die Zertifizierung zu rechnen?
Die Kosten variieren je nach Zertifizierungsstelle. Für Photovoltaik-Anlagen in einer Leistungsklasse zwischen 135 kW und 950 kW können sie zw. 7.000 und 15.000 Euro liegen. In der Regel machen Zertifizierungsstellen den Preis u.a. von der Anzahl der Wechselrichter abhängig.
Zusatzgebühren können bei einer Verzögerung der Einreichung von Unterlagen anfallen oder bei fehlerhaften Unterlagen. In der Regel sind zwei Prüfungen der Unterlagen bei Zertifizierungsstellen kostenfrei. Weitere Prüfungen der Unterlagen sind kostenpflichtig. Hier können Kosten in Höhe von 1.000 bis 2.000 Euro anfallen oder es werden Stundenlöhne ab 160 Euro die Stunde berechnet.
Worauf muss ich beim Ausfüllen des Datenblatts (E.8) achten?
Wie bei allen Unterlagen, müssen sie beim Datenblatt (E.8) wieder auf die Schlüssigkeit ihrer technischen Angaben achten, zum Beispiel bei der Trafo-Stufung, EZE-Leistung, Wandler, Anzahl und Typen der Erzeugungseinheiten (EZE).
Zudem sind vorhandene Bestandsanlagen zu berücksichtigen und Angaben zu machen, ob die Gesamtenergie der EZE in das Netz des Netzbetreibers eingespeist werden soll.
Als Anlage sind hier der Übersichtsschaltplan und ein Wechselrichter-Hersteller-Datenblatt beizufügen. Beides sind die Voraussetzung dafür, dass der Netzbetreiber das Formular E.9 bezüglich des Kurzschlussschutzes ausfüllen kann. Ein Übersichtsplan kann unter Umständen separate Angaben zum kundeneigenen Netz und zu den Maschinentrafos im E.8 Datenblatt ersparen.
Die Angaben zur EZE sind einzutragen und die Daten zum Transformator bei bereits bestehenden Übergabestationen unter Angabe der bestehenden Trafostufung. Die 3. Seite des Formular E.8 muss pro EZE-Typ jeweils 1x ausgefüllt werden.
Viele Netzbetreiber nutzen ihre eigens gestalteten Formblätter. Die Vorlagen des VDE werden nicht immer akzeptiert. Es sollte sich darüber verständigt werden, welche Formulare genutzt werden sollen. In keinem Fall dürfen am Ende die Unterschrift des/der Anschlussnehmers:in (Anlagenbetreiber:in) und das geplante Inbetriebnahmedatum fehlen.
Beschleunigen Sie Ihren Zertifizierungsprozess!
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