
Neue Übergangsregelung für Anlagenzertifikate
Immer wieder ist zu hören, dass viele Photovoltaik-Anlagen fertiggestellt sind aber aufgrund des Anlagenzertifikats nicht ans Netz angeschlossen werden können.
Um hierbei Abhilfe zu schaffen, wurde im Osterpaket eine Änderung der NELEV (Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften) beschlossen. Die Änderung der NELEV greift seit diesem Monat (August 2022) und sieht die Ausstellung von Anlagenzertifikaten unter Vorbehalt in einer Übergangsfrist bis 2025 vor.
Mit dem Inkrafttreten der neuen Regelung ändert sich das Nachweisverfahren im wesentlichen nicht. Es ist festgelegt, dass Betreiber von Anlagen zw. 135 kW und 950 kW auch ohne alle notwendigen Nachweise eingereicht zu haben, zu einer vorläufigen Inbetriebnahme berechtigt sind. Einzig und allein vier essenzielle Mindestanforderungen für die Systemsicherheit sind definiert:
- gültige Einheitszertifikate für die zertifizierungspflichtigen Erzeugungseinheiten
- Verschiedene, mit dem Netzbetreiber vereinbarte Leistungsangaben zur Schein- und Wirkleistung
- ein Schutzkonzept
- Konzept zur Wirkleistungssteuerung des Netzsicherheitsmanagements.
Die neue Regelung ermöglicht zwar einen zügigen Zugang zum Netz, allerdings muss das Anlagenzertifikat im vollen Umfang innerhalb von 18 Monaten nachgereicht werden. Das Zertifikat wird gemeinsam mit der Konformitätserklärung abgenommen und nicht wie bisher, zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme.
Werden die geforderten Nachweise innerhalb der 18 Monate nicht an die Zertifizierungsstelle übermittelt, wird die Anlage vom Netz genommen.